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Michelbach: Weiter Anträge auf Baukindergeld möglich – Bislang mehr als 1.100 Förderzusagen für die Region

Coburg – Auch nach Auslaufen des Förderzeitraums können noch Anträge auf Baukindergeld gestellt werden. Darauf hat am Mittwoch der Coburg/Kronacher Wahlkreisabgeordnete Hans Michelbach am Mittwoch in der Vestestadt hingewiesen. Die Förderung gelte zwar nur für den erstmaligen Erwerb einer Wohnimmobilie, wenn der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung in den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2021 falle. „Der Antrag auf Baukindergeld kann aber bis zu sechs Monate nach dem Einzug in die eigenen vier Wände gestellt werden. Der letzte Tag, an dem eine Antragstellung möglich ist, ist der 31.12.2023. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass zwischen der Erteilung der Baugenehmigung bis zur einzugsfertigen Herstellung eines Neubaus einige Zeit vergeht“, erläuterte Michelbach.

Das Baukindergeld erfreute sich auch im vierten Jahr nach seiner Einführung in der Region Coburg/Kronach weiter einer regen Nachfrage. Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligte in den ersten sechs Monaten dieses Jahres noch einmal 126 Anträge auf Baukindergeld mit einem Fördervolumen von 2,5 Millionen Euro. Seit dem Start des Baukindergeldes im Jahr 2018 wurde damit in der Region Coburg/Kronach mehr als 1.100 Familien mit Kindern der Weg zur eigenen Wohnimmobilie erleichtert.

„Das Baukindergeld hat sich als echtes Erfolgsmodell erwiesen. Die Nachfrage zeigt, dass wir damit  den Wunsch vieler Familien mit Kindern nach den eigenen vier Wänden Rechnung tragen“, betonte Michelbach. Das Baukindergeld hatte die CSU bei den Koalitionsverhandlungen 2018 durchgesetzt. Eine zeitlich unbefristete Förderung scheiterte damals an den Sozialdemokraten.

Einen Antrag auf Baukindergeld können Paare und Alleinerziehende mit einem Kind stellen, wenn das zu versteuernde Haushaltseinkommen 90.000 Euro im Durchschnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahres nicht übersteigt. Für jedes weitere Kind erhöht sich das Haushaltseinkommen um 15.000 Euro. Ein Paar mit zwei Kindern darf damit beispielsweise ein zu versteuerndes Einkommen von bis zu 105.000 Euro im Jahr haben. +++

Redaktioneller Hinweis:  Weitere Informationen zum Baukindergeld finden sich im Internet unter: www.kfw.de/424. Dort kann auch jeder Interessierte rasch prüfen, ob er einen Anspruch auf Baukindergeld geltend machen kann.

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